Willkommen bei Infolinks!   Bereits Mitglied? Anmelden
Step 1 Step 2

Zum Einrichten eines Infolinks-Kontos füllen Sie bitte das untenstehende Antragsformular aus

*
*
    *
*
*
*
*

Vereinbarungs-Bedingungen:
Vereinbarung drucken | Vereinbarung speichern

Infolinks Publisher Vertrag

Der vorliegende Publisher Vertrag ("Vertrag") wird hiermit mit Wirkung zum  ("Stichtag") zwischen Ihnen ("Publisher") und Infolinks, Inc. einer nach dem Recht des Bundesstaates Delaware, USA, gegründeten Gesellschaft ("Infolinks") geschlossen: 

  Publisher Infolinks
Ansprechpartner:   Barak Shapira
Firma: Infolinks, Inc.
Adresse: 2058 Sandalwood Ct. Palo Alto, CA 94303
Telefon: (+1) 212.201.7481
Fax: (+1) 212.419.0975
E-Mail: barak@infolinks.com
ID / Nummer:   26-0619960

 

1. Service. Infolinks ermöglicht die Bereitstellung von kommerziellen In-Text Werbelinks auf den/der Website(s) des Publishers durch die Integration von Java-Skripts auf den/der Website(s) des Publishers (“Service”).
2. Zugelassene Websites des Publishers. Der Publisher darf den Service nur für die in der beigefügten Anlage A genannten Websites nutzen. Anlage A ist wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung. Jede Veränderung oder Ergänzung der Anlage A hat schriftlich zu erfolgen und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Infolinks.
3. Vergütung. Der Publisher wird als Vergütung 70% des "Rohertrag" (wie nachstehend definiert) gemäß den Regelungen dieses Vertrages erhalten.
4. Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Definitionen, die in den Paragraphen 5 bis 15 detailliert dargestellt werden, sind wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung und werden vom Publisher anerkannt.

ZUM ZEUGNIS DESSEN schließen die Parteien durch ihre ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter diesen Publisher-Vertrag mit Wirkung zum Stichtag.

  ("PUBLISHER")

Unterschrift:  
Name:  
Titel:
Datum:
INFOLINKS, INC.

Unterschrift:  
Name: Yariv Davidovich
Titel: President
Datum:

 

5. Zahlungsbedingungen und Definitionen.
5.1. Definitionen:
a. “Rohertrag" ist definiert als der Gesamtumsatz den Infolinks entweder (i) aus den Zahlungen der Werbetreibenden erhält, die Infolinks für jeden Qualifizierten Klick direkt bezahlen, oder (ii) aus den Zahlungen, die Infolinks direkt von dritten Geschäftspartnern für einen durchschnittliche Monatspreis pro Qualifizierten Klick in Werbekategorien auf den ausgewählten Websites des Publisher erhält. In beiden Fällen (i) und (ii) nach Abzug aller Steuern, die Infolinks bezahlen bzw. im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Service abführen muss, sowie abzüglich der Bearbeitungsgebühren für Kreditkarten, Forderungsausfall und Rückerstattungen, Kommissionen oder gewährte oder bezahlte Umsatzrabatte für Werbeagenturen, Rückerstattungen an Werbe- und andere Geschäftspartner, sowie alle anderen Zahlungen an Dritte, die gegebenenfalls anfallen.
b. “Qualifizierter Klick” ist definiert als ein Klick, der stattfindet, wenn ein echter Internetnutzer einen kommerziellen In-Text Werbe-Link anklickt, der auf einer der in Anlage A aufgezählten Websites angezeigt wird, und so auf die Website des Werbetreibenden gelangt. Nicht-Qualifizierte Klicks sind nach Definition von Infolinks Klicks, die unter Verwendung eines Roboters, Webcrawlers (Spider), einer Software oder anderen mechanischen, künstlichen oder betrügerischen Mitteln durchgeführt wurden. Dies gilt auch für Klicks durch eine Person, die dafür bezahlt wird oder durch Täuschung dazu motiviert wird.
c. “eCPM” ist definiert als die Kosten des Werbetreibenden pro tausend (1.000) Seitenaufrufen innerhalb der Website(s) des Publishers, wobei nur Seiten mit tatsächlichen Infolinks Service Links berücksichtigt werden (“Impressionen”). Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass folgende Seiten nicht als Impressionen gezählt werden: (1) Seiten die aufgrund technischer Limitierung verhindern, dass Infolinks Werbelinks integriert werden, insbesondere Seiten, die zu wenig Inhalt für Markierungen mit Hyperlinks haben, oder deren Inhalt überwiegend aus Hyperlinks besteht, und (2) Seiten, die bereits andere In-Text Werbung integriert haben. eCPM wird auf einer monatlichen Basis berechnet, in dem der monatliche Anteil des Publishers vom Rohertrag, durch die Anzahl der Impressionen, die wiederum durch 1.000 dividiert wird, dividiert wird:
5.2. Der Publisher hat die Möglichkeit ab dem 15. des Folgemonats eine detaillierte Übersicht über die ihm für den Vormonat zustehende Vergütung in seinem Publisher Account (vgl. Reporting) einzusehen. Infolinks wird dem Publisher die fällige Vergütung 45 Arbeitstage nach dem Ende des Kalendermonats entsprechend der Vergütungsübersicht bezahlen. Infolinks behält sich das Recht vor den Prozentsatz des Rohertrages, der dem Publisher bezahlt wird, ohne vorherige Ankündigung jederzeit zu erhöhen oder zu verringern. Für den Fall, dass Infolinks eine Anpassung in einem Monat vornimmt, die größer als 5 % ist, wird Infolinks den Publisher darüber in Kenntnis setzen bevor die Änderung wirksam wird. Der Publisher erkennt an und stimmt zu, dass Infolinks berechtigt ist, nach eigenem Ermessen, die Vergütung zu kürzen oder eine Rückbuchung zu veranlassen bzw. eine Rückzahlung zu verlangen, wenn Infolinks nachweisen kann, dass ein vermeintlicher Qualifizierter Klick tatsächlich kein Qualifizierter Klick war.
5.3. Der Publisher ist alleine verantwortlich für die Zahlung aller auf die aufgrund dieser Vereinbarung bezahlten Vergütungen entfallenden Steuern sowie eventueller Zinsen und/oder Säumniszuschläge. Infolinks führt für den Publisher keine Steuern und Abgaben ab.
6. Reporting. Die an den Publisher zu zahlende Vergütung basiert auf dem Reporting von Infolinks. Infolinks wird dem Publisher eine Login ID für die Reporting-Oberfläche zur Verfügung stellen, die es dem Publisher ermöglicht, eine Kalkulation der gemäß dieser Vereinbarung verdienten Vergütung einzusehen. Der Publisher erkennt an und stimmt zu, dass die Summe der Vergütung ausschließlich auf den von Infolinks endgültig festgestellten Zahlen unter Außerachtlassung anderer Quelle beruht.
7. Dauer, Kündigung und Verlängerung des Vertrags.
7.1. Der Vertrag beginnt ab dem Stichtag, vorbehaltlich einer Kündigung nach den nachfolgenden Vorschriften, für eine Probezeit von 30 Tagen zu laufen. Während der Probezeit kann der Vertrag beiderseits mit einer Frist von einem (1) Arbeitstag schriftlich gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit wird der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit fortgesetzt, und kann beiderseits mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Beide Parteien sind berechtigt den Vertrag sofort fristlos zu kündigen, wenn der andere Vertragspartner gegen eine wesentliche Bestimmung dieses Vertrages verstößt, und er die Ursache des Vertragsverstoßes nicht innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Abmahnung des Verstoßes beseitigt.
7.2. Nach Ablauf oder Ende dieses Vertrags gilt Folgendes: (i) alle unstreitigen Zahlungsverpflichtungen, die vor Ablauf oder Ende dieses Vertrags entstanden sind, werden in voller Höhe 45 Tage nach Ende des Vertrags fällig; (ii) alle Rechte und Lizenzen des Publishers aus diesem Vertrag enden; und (iii) die Verpflichtungen von Infolinks hinsichtlich der Software und des Service enden. Unbeschadet des Vorstehenden und ohne die Infolinks zustehenden Rechte und Rechtsbehelfe einzuschränken, ist Infolinks, nach eigenem Ermessen zum Einbehalt von Zahlungen an den Publisher berechtigt, wenn dieser gegen den Vertrag verstößt oder Betrug an Infolinks begeht.
8. Lizenz für die Nutzung von Technologie für kommerzielle In-Text Werbe-Links und Eigentumsverhältnisse. Infolinks gewährt dem Publisher im Rahmen der Bedingungen dieses Vertrags und den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die mit der Nutzung der Software verbunden sind, ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares und nicht-unterlizenzierbares Recht („Lizenz“) zur Nutzung der kommerziellen In-Text Werbe-Links Software (“Software”). Diese wird von Infolinks zur Verfügung gestellt und ermöglicht die Ausführung des Services auf den/der Website(s) des Publishers. Infolinks behält sich ausdrücklich alle Rechte an der Software vor, die in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich eingeräumt werden. Die Eigentumsrechte an der Software sollen in keinem Fall auf den Publisher übergehen. Ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung durch Infolinks ist es dem Publisher nicht gestattet, die Software zu kopieren, zu übersetzen, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, anders zu vervielfältigen, zu modifizieren, zu ergänzen oder in sonst irgendeiner Weise zu verändern.
9. Geheimhaltung. Der Inhalt dieses Vertrages als Ganzes, sowie die einzelnen in ihm enthaltenen Bestimmungen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung, durch die jeweils andere Partei, Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
10. Zusicherung und Gewährleistung. Der Publisher sichert hiermit zu, dass (a) alle von ihm zur Verfügung gestellten Informationen richtig und aktuell sind und (b) der Publisher der Eigentümer der einzelnen Websites ist oder der Publisher vom Eigentümer der Websites bevollmächtigt ist für diesen bei Abschluss des Vertrags rechtsgeschäftlich zu handeln und (c), dass der Publisher alle notwendigen Rechte und Befugnisse besitzt, diesen Vertrag abzuschließen und alle hierfür erforderliche Handlungen vorzunehmen. Der Publisher garantiert hiermit ferner, dass jede seiner Websites und das darin angezeigte Material (i) alle geltenden gesetzlichen Vorschriften, Gesetze und Verordnungen beachtet, (ii) nicht gegen Rechte von/ Pflichten gegenüber natürlichen oder juristischen Personen verstößt, einschließlich Schutz- und Urheberrechten, Öffentlichkeits- oder Datenschutzrechten, Verbraucherschutzrechten, Produkthaftungsrechten, Schadensersatzrechten oder Vertragsrecht, und (iii) keinen pornographischen, volksverhetzenden oder anderweitig gewalttätigen Inhalt hat. DIE GEWÄHRLEISTUNG VON INFOLINKS FÜR IHRE WERBETÄTIGKEIT UND FÜR ANDERE DIENSTLEISTUNGEN IST UMFASSEND AUSGESCHLOSSEN. INSBESONDERE GEWÄHRLEISTET INFOLINKS NICHT, DASS IHRE VERTRAGLICHEN LEISTUNGEN GEIGNET SIND, BESTIMMTE VON DEM PUBLISHER VERFOLGTE ZWECKE ZU ERFÜLLEN, DASS IHRE VERTRAGLICHEN LEISTUNGEN VON ÜBERDURCHSCHNITTLICHER QUALITÄT UND GÜTE SEIN WERDEN UND DASS DURCH SIE KEINE RECHTE DRITTER UND/ODER ANDERE RECHTSORDNUNGEN VERLETZT WERDEN KÖNNEN.
11. Garantieausschluss. Infolinks übernimmt keine Garantie, dass überhaupt bzw. in welcher Anzahl Klicks und/oder Impressionen auf die auf der/den Website(s) des Publishers geschalteten Anzeigen erfolgen und dass die In-Text Werbe-Links und/oder die Werbeanzeigen, die Infolinks im Rahmen dieses Vertrages in die Website(s) des Publishers integriert, für dessen Website-Besucher von Interesse sind. Um jeglichen Zweifel auszuschließen, wird hiermit klargestellt, dass Infolinks weder eine Garantie dafür übernimmt, dass ein In-Text Werbe-Link auf der/den Website(s) des Publisher erscheinen wird, noch dafür, dass dieser Vertrag irgendwelche Einnahmen für den Publisher generieren wird.
12. Publizität. Der Publisher stimmt zu, dass Infolinks den Namen und das Logo des Publishers in Präsentationen, Marketingmaterial, Kundenlisten, Finanzberichten und Website-Einträgen von Kunden verwenden darf.
13. Schadloshaltung. Der Publisher erklärt sich damit einverstanden, Infolinks, seine Direktoren, seine leitenden Angestellten, seine Mitarbeiter, seine Vertreter und seine autorisierten Handelsvertreter schadlos zu halten von jeglichen Kosten, Verlusten, Verbindlichkeiten und Ausgaben (inklusive Gerichts- und angemessenen Anwaltskosten), die in Verbindung mit einem Gerichts-, Schiedsverfahren oder Forderung durch Dritte entstehen, und die sich aus dem Bruch der Zusicherungen, Gewährleistungen und der Vereinbarungen dieses Vertrages durch den Publisher ergeben.
14. Haftungsbeschränkung. DER SERVICE WIRD DEM PUBLISHER "WIE GESEHEN" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DIE GEWÄHRLEISTUNG VON INFOLINKS FÜR IHRE WERBETÄTIGKEIT UND FÜR ANDERE DIENSTLEISTUNGEN IST UMFASSEND AUSGESCHLOSSEN. INSBESONDERE GEWÄHRLEISTET INFOLINKS NICHT, DASS IHRE VERTRAGLICHEN LEISTUNGEN GEIGNET SIND, BESTIMMTE VON DEM PUBLISHER VERFOLGTE ZWECKE ZU ERFÜLLEN, DASS IHRE VERTRAGLICHEN LEISTUNGEN VON ÜBERDURCHSCHNITTLICHER QUALITÄT UND GÜTE SEIN WERDEN UND DASS DURCH SIE KEINE RECHTE DRITTER UND/ODER ANDERE RECHTSORDNUNGEN VERLETZ WERDEN KÖNNEN. DIESER GEWÄHRLEISTUNGSAUSCHLUSS GILT FÜR SÄMTLICHE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE, GLEICH OB SIE SICH AUS GEWOHNHEITSRECHT, GESETZ ODER HANDELSBRÄUCHEN ERGEBEN. OBWOHL INFOLINKS ALLE KAUFMÄNNISCH ZUMUTBAREN ANSTRENGUNEN UNTERNEHMEN WIRD UM DAFÜR ZU SORGEN, DASS RELEVANTE WERBUNG FÜR DEN ENDNUTZER GESCHALTET WIRD, DER DIE SEITEN DES PUBLISHERS BESUCHT, VERSTEHT DER PUBLISHER UND STIMMT ZU, DASS DIESER PROZESS DURCH AUTOMATISIERTE VERFAHREN BEEINFLUSST WIRD. INFOLINKS ÜBERNIMMT WEDER DIE HAFTUNG, NOCH IRGENDEINE GARANTIE FÜR DAS ERGEBNIS EINES SOLCHEN PROZESSES. INFOLINKS GEWÄHRT KEINE GARANTIE; DASS FÜR JEDE SEITE DES PUBLISHERS RELEVANTE WERBEANZEIGEN VORRÄTIG SIND. INFOLINKS STEHT FERNER NICHT DAFÜR EIN; DASS DER SERVICE UND DESSEN NUTZUNG UNUNTERBROCHEN ZUR VERFÜGUNG STEHT ODER DEN BESONDEREN BEDÜRFNISSEN DES PUBLISHERS ENTSPRECHEN WIRD. KEINE DER PARTEIN HAFTET FÜR MITTELBARE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER STRAFSCHÄDEN (PUNITIVE DAMAGES). DIES GILT AUCH FÜR DIE SCHÄDEN, DIE AUS NUTZUNGSAUSFÄLLEN, DEM VERLUST VON DATEN, KUNDEN, ERSPARNISSEN ODER GEWINNEN RESULTIEREN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE FORDERUNGEN AUF DELIKTSRECHT, BEREICHERUNGSRECHT ODER VERTRAGSRECHT BERUHEN, SOGAR WENN EINE PARTEI VON DEM MÖGLICHEN SCHADENSEINTRITT WUSSTE ODER VERNÜNFTIGERWEISE HÄTTE WISSEN MÜSSEN. DIE VERTRAGLICHE HAFTUNG VON INFOLINKS UNHABHÄNGIG VOM KLAGEGGRUND ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DEN TASÄCHLICH AUSBEZAHLTEN GESAMTBETRAG, DEN DER PUBLISHER IN DEN LETZTEN DREI (3) MONATEN VOR ENTSTEHUNG DES KLAGEGRUNDES AUFGUND DIESES VERTRAGES ERHALTEN HAT. Infolinks übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt der Websites, auf den die Werbeanzeigen verweisen oder die Auswirkung von Handlungen oder Unterlassungen des Werbetreibenden oder anderen Dienstanbieter von Infolinks.
15. Sonstiges. (A) Infolinks ist berechtigt, jede seitens Infolinks notwendige oder nach diesem Vertrag gestattete Mitteilung nach Wahl entweder auf seiner Website zu veröffentlichen, oder dem Publisher per Email oder Post zuzusenden. Jede notwendige oder vertragsmäßig gestattete Mitteilung des Publishers soll Infolinks per Post zugesandt werden (B) Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien im Hinblick auf den Vertragsgegenstand dar.(C) Infolinks behält sich das Recht vor die Konditionen dieser Vereinbarung nach eigenem Ermessen gelegentlich durch Veröffentlichung einer Bekanntmachung auf http://www.infolinks.com/ zu ändern. Mit der weiteren Nutzung des Service durch den Publisher erklärt der Publisher seine Zustimmung zu den vorgenommenen Änderungen. Falls der Publisher nicht mit den neuen Konditionen oder Änderungen der Vereinbarung einverstanden ist, muss er dies Infolinks schriftlich mitteilen und mit Zugang dieser Mitteilung bei Infolinks endet die Vereinbarung unverzüglich. (D) Keine der Vertragsparteien darf diesen Vertrag, ein Recht oder eine Verpflichtung, aus diesem Vertrag, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des anderen Vertragspartners, die nicht grundlos verweigert werden darf, abtreten. Ausnahmsweise darf Infolinks, ohne vorherige Zustimmung, diesen Vertrag und/oder seine damit verbundenen Rechte und Verpflichtungen im Zusammenhang mit einem Zusammenschluss, einem Unternehmenserwerb oder einer anderen Transaktion ähnlicher Natur abtreten. (E) Dieser Vertrag unterliegt den Vorschriften des Sachrechts des Staates Delaware ohne Berücksichtigung der dort geltenden Regelungen des Internationalen Privatrechts und ist in Übersteinstimmung mit diesen Vorschriften auszulegen. In jedem Rechtstreits aufgrund dieses Vertrages unterwerfen sich die Parteien hiermit unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der Staats- und der Bundesgerichte in Delaware. (F) Keine Verzichterklärung einer Partei bezüglich eines Verstoßes gegen eine Bestimmung dieses Vertrages stellt eine Verzichterklärung bezüglich eines anderen Verstoßes oder gegen eine andere Bestimmung dieses Vertrages dar. (G) Jede Partei erfüllt ihre Verpflichtungen als selbstständiger Unternehmer und ist für die Aufbringung ihrer Zahlungsverpflichtungen selbst verantwortlich. (H) Diese Vereinbarung begründet kein Joint Venture, keine Partnerschaft und keine Auftraggeber-Auftragnehmer Verhältnis zwischen den Parteien.

ANLAGE A

Zugelassene Websites des Publishers



 *
Geben Sie die Buchstaben wie unten im Bild angezeigt ein.
Schwierigkeiten beim entziffern? Klicken Sie hier, um ein neues Bild angezeigt zu bekommen
* Obligatorische Felder
Weiter